Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungen oder Abholungen erfolgen ausschliesslich auf Grund unten stehenden Bedingungen, deren Inhalt bei Auftragserteilung und im
Besonderen mit der Annahme unserer Offerten, Auftragsbestätigungen, Fakturen als anerkannt gilt.
Sondervereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Form.
Preise, Zahlungs- und Fakturabedingungen
Alle Preise verstehen sich in CHF exkl. MWST und exkl. LSVA-Abgabe, Paletten Pool und Paletten Tausch. Preis- und Sortimentsänderungen
bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung innert 30 Tagen netto ab Fakturadatum oder gegen Vorauszahlung, plus MWST und LSVA-Abgabe.
Vorauszahlung gilt hauptsächlich für Neukunden. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist wird
bei der 2. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.-- verrechnet. Bleibt unsere Mahnung erfolglos, übergeben wir die Forderung nebst
Verzugszins und Bearbeitungsaufwand einem Inkassobüro.
Bestellungen mit ungültigen Preisangaben werden ohne Rückfrage zu den gültigen Tagespreisen ausgeliefert.
Bei einem Nettofakturawert von unter CHF 150.-- wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 20.-- verrechnet.
Gültigkeit
Diese Preisliste ab sofort gültig. Alle älteren Preislisten verlieren somit ihre Gültigkeit.
Mengen
Verlangen Sie unverbindlich eine Offerte bei Grossbezügen oder für Jahresabschlüsse.
Lieferbedingungen
Frankolieferungen ab CHF 750.--Nettofakturawert pro Abladestelle oder ab 1 Palette sortenrein (ausgenommen Bergbahnen).
Für nicht Frankolieferungen gelten folgende Bedingungen:
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pro Paketsendungen per Post oder Kurier; 1 bis 30 kg,
CHF_20.--
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Warenwert von CHF 120.-- bis CHF 349.-- =
CHF_25.--
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Warenwert von CHF 350.-- bis CHF 569.-- =
CHF_35.--
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Warenwert von CHF 570.-- bis CHF 749.-- =
CHF_45.--
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Pakete ab 30 kg werden mit Camion geliefert = CHF 58.-- pro Lieferung und Abladestelle
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Pakete, welche die Normgrösse der Post/Kurier (LxBxB 100x60x60cm) übersteigen und unter 30 kg Gewicht liegen werden per Camion
geliefert.
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Transporteur/Camion; Anteil CHF 58.-- pro Palette (max. Höhe 225cm) und Abladestelle
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Expresslieferungen; effektive Kosten
Pelima garantiert eine transportgerechte Verpackung. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen unseres Lagers auf den
Besteller über.
Lieferungen
Lieferungen erfolgen in der Regel innert 24 - 48 Stunden ab Lager. Kann das Produkt nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen geliefert werden, erhält
der Besteller eine Information zur Lieferverzögerung. Für nicht Lagerprodukte gilt die Beschaffungszeit zwischen 1 bis 3 Arbeitswochen oder nach
Angaben des Herstellers. Für die Beschaffung von Nicht-Lagerartikel werden die effektiven Beschaffungskosten in Rechnung gestellt.
Annullationen von offenen Bestellungen können insbesondere bei Nicht-Lagerartikeln, Nicht-Sortimentsartikeln und Extra-Anfertigungen nicht
akzeptiert werden.
Der Zwischenverkauf bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Terminlieferungen
Lieferungen und Sendungen, welche von Ihnen mit einer bestimmten Abladezeit gewünscht werden, gelten als Terminlieferungen. Diese werden
Ihnen mit CHF 80.-- verrechnet. Für Lieferungen in Bergregionen werden die effektiven Zusatzkosten (z. B. Luftseilbahn) in Rechnung gestellt.
Inhouseservice
Dieser Inhouseservice umfasst das Einstellen der Waren durch den Chauffeur an einen gewünschten Ort wie z.B. Parterre, Keller oder Stockwerk.
Dies gilt als Sonderleistung durch den Transporteur und wird pauschal mit CHF 50.-- verrechnet. Ist der Aufwand besonders hoch, werden die
effektiven Zusatzkosten in Rechnung gestellt.
Reklamationen
Sollten Beanstandungen auftreten, müssen uns diese innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Weitergehende Ansprüche
stehen dem Besteller nicht zu.
Retouren
Retouren werden nur nach vorheriger Vereinbarung, in Originalverpackung und einwandfreiem Zustand entgegengenommen. Nicht-Lagerartikel
werden nicht zurück genommen. Bei Retouren von falsch bestelltem Material berechnen wir 10% des Warenwertes, mindestens jedoch CHF 30.--.
Die Transportkosten werden ebenfalls verrechnet.
Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis gilt das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
Stand
01.01.2017
Pelima Schweiz GmbH
Dreispitz 67
8050 Zürich